AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klavierschule Berenstein

für Verträge die ab dem 1.3.2022 geschlossen wurden

  1. Unterrichtsgegenstand

Die Klavierschule Berenstein erteilt dem Schüler/der Schülerin regelmäßigen professionellen Individualunterricht im Fach Klavier.

  1. Unterrichtsvertrag und Kündigung

2.1 Unterricht

Der Schüler/die Schülerin erhält eine wöchentliche Unterrichtseinheit Einzelunterricht im Fach Klavier. Es wird ein fester wöchentlicher Termin vereinbart. Der*die Schüler*in erhält im Kalenderjahr 36 Unterrichtseinheiten. Die Unterrichtsgebühren sind für jeden Monat bis zum 5. des Monats zu entrichten. Der monatliche Preis errechnet sich aus dem Jahresbetrag geteilt durch 12 Monate.

Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Verlängerung der Unterrichtsdauer ist nach Verfügbarkeit jederzeit, eine Verkürzung nach 30 Tagen möglich.

Zum Ausstiegsdatum wird der Betrag für die im laufenden Kalenderjahr tatsächlich angefallenen Unterrichtseinheiten mit den entrichteten Monatsraten verrechnet. Sollten zwischen dem Einstiegs- und Ausstiegsdatum weniger als 12 Monate liegen, werden die in diesem Zeitraum tatsächlich angefallenen Unterrichtseinheiten mit den entrichteten Monatsraten verrechnet. Die daraus resultierende Gutschrift/Nachzahlung ist zum letzten Unterrichtstag fällig und spätestens 10 Tage danach zu zahlen.

2.2 Höhere Gewalt

Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent*in und Schüler*in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Klavierschule Berenstein berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.

Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

  1. Unterrichtsfreie Zeit

In den Berliner Schulferien bzw. an unterrichtsfreien Tagen sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Sollte es in einem Kalenderjahr mehr als 36 nicht schulfreie Wochentage geben, wird von der Schulleitung festgelegt, an welchen zusätzlichen Daten kein Unterricht stattfindet.

  1. Unterrichtsausfall

Bei Verhinderung der Lehrkraft wird von der Klavierschule eine Vertretung gestellt oder der Unterricht durch die Lehrkraft nachgeholt.
Seitens des*der Schülers*in versäumter Unterricht gilt als gehalten und kann nicht nachgeholt oder erstattet werden.

  1. Preisverzeichnis

Es gilt das aktuelle Preisverzeichnis, einzusehen unter www.klavierschule-berenstein.com. Die Klavierschule ist berechtigt, das Preisverzeichnis an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Jede Änderung wird mit einer Frist von 4 Wochen bekanntgegeben.

  1. Zahlungsmodalitäten

Das Unterrichtshonorar ist beim regulären Unterricht bis zum 5. eines jeden Monats, beim Zehnerkurs spätestens zur ersten Unterrichtseinheit im Voraus zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Dauerauftrag / Überweisung auf das folgende Konto:

Irina Berenstein – IBAN:DE09 1005 0000 6014 9653 33 – BIC: BELADEBEXXX – Berliner Sparkasse


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klavierschule Berenstein

für Verträge die bis zum 28.2.2022 geschlossen wurden

  1. Unterrichtsgegenstand

Die Klavierschule Berenstein erteilt dem Schüler/der Schülerin regelmäßigen professionellen Individualunterricht im Fach Klavier.

  1. Unterrichtsvertrag und Kündigung

2.1 Unterricht

Der Schüler/die Schülerin erhält eine wöchentliche Unterrichtseinheit Einzelunterricht im Fach Klavier. Es wird ein fester wöchentlicher Termin vereinbart. Der*die Schüler*in erhält im Kalenderjahr 36 Unterrichtseinheiten. Die Unterrichtsgebühren sind für jeden Monat bis zum 5. des Monats zu entrichten. Der monatliche Preis errechnet sich aus dem Jahresbetrag geteilt durch 12 Monate.

Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von jeweils 4 Wochen zum 30.04., 31.08. und 31.12. des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. §627 BGB findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.

Eine Verlängerung der Unterrichtsdauer ist jederzeit (nach Verfügbarkeit), eine Verkürzung erst zu den o.g. Kündigungsterminen möglich.

2.2 Höhere Gewalt

Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent*in und Schüler*in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Klavierschule Berenstein berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.

Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

  1. Unterrichtsfreie Zeit

In den Berliner Schulferien bzw. an unterrichtsfreien Tagen sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Sollte es in einem Kalenderjahr mehr als 36 nicht schulfreie Wochentage geben, wird von der Schulleitung festgelegt, an welchen zusätzlichen Daten kein Unterricht stattfindet.

  1. Unterrichtsausfall

Bei Verhinderung der Lehrkraft wird von der Klavierschule eine Vertretung gestellt oder der Unterricht durch die Lehrkraft nachgeholt.
Seitens des*der Schülers*in versäumter Unterricht gilt als gehalten und kann nicht nachgeholt oder erstattet werden.

  1. Preisverzeichnis

Es gilt das aktuelle Preisverzeichnis, einzusehen unter www.klavierschule-berenstein.com. Die Klavierschule ist berechtigt, das Preisverzeichnis an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Jede Änderung wird mit einer Frist von 4 Wochen bekanntgegeben.

  1. Zahlungsmodalitäten

Das Unterrichtshonorar ist beim regulären Unterricht bis zum 5. eines jeden Monats, beim Zehnerkurs spätestens zur ersten Unterrichtseinheit im Voraus zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Dauerauftrag / Überweisung auf das folgende Konto:

Irina Berenstein – IBAN:DE09 1005 0000 6014 9653 33 – BIC: BELADEBEXXX – Berliner Sparkasse